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St. Goarshausen – Mieten

Miete Bürogebäude VG Loreley: Die VG Loreley nutzt das Gebäude Dolkstraße 6, welches schon immer im Eigentum der Stadt St. Goarshausen war, seit Jahrzehnten faktisch mietfrei. Es wird 1 DM pro Tag, also 365 DM pro Jahr oder 186 €, als Miete bezahlt.

Auch dies ist ein Verstoß gegen §79 Absatz 2 der Gemeindeordnung.

Es ist gut, dass die VG Loreley ihren Sitz in St. Goarshausen hat. Dennoch kann die VG Loreley eine angemessene Miete bezahlen. Die Stadt St. Goarshausen zahlt eine Umlage von 610.000 € / Jahr an die VG Loreley. Wir haben nichts zu verschenken und dürfen es laut Gemeindeordnung auch nicht.

Wenn alle Einwohner mehr bezahlen sollen, dann muss die VG Loreley auch Miete für ihr Büro und ihre Parkplätze zahlen.

Alle Mitarbeiter der VG Loreley können kostenfrei auf der Fläche vor dem VG Gebäude parken. Diese Fläche gehört aber der Stadt. Jeder Gewerbetreibende in St. Goarshausen muss 2340 € als Stellplatzablöse bezahlen, wenn er Parkplätze für sich benötigt. So steht es in der Satzung der Stadt. Warum bekommt die VG Loreley diese Plätze geschenkt?

Auf Grundlage der allgemeinen Gleichbehandlung muss die VG eine Ablöse für die Parkplätze von rund 100.000 € bezahlen, oder eine jährliche Pacht.

Quelle: Daniel Daum, Bernhardt Roth, Harald Steil und Otto Schamari

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Loreley Felsspitze

In 2018 wurde die Loreley Felsspitze für 231€ an die VG-Loreley verkauft.

Somit ist die Loreleystadt eigentlich keine Loreleystadt mehr.

Die Loreley Freilichtbühne soll der Stadt ebenfalls weggenommen werden.

Niederschrift zum Verkauf des städtischen Eigentums am Loreleyplateau
3. Grundstücksangelegenheiten
3.1. Grunderwerb im Zuge der Neugestaltung des Loreleyplateaus als Kultur- und Landschaftspark zwischen der St. Goarshausen und der Verbandsgemeinde Loreley
Vorlage 2018-012
Im Zuge der Neugestaltung des Loreleyplateaus zum Kultur- und Landschaftsparks wurde festgestellt, dass auch Flächen einbezogen wurden, die der Stadt St. Goarshausen gehören.
Zwecks Bereinigung mit der Folge, dass auch diese Flächen im Eigentum der VG Loreley sind, will die VG-Loreley erwerben: die Flurstücke 89/4 teilweise, 89/5 und 162/2 teilweise. Die Vermessung muss noch erfolgen. Die Vermessungskosten übernimmt die VG Loreley.
Sie bietet einen Betrag von 0,50 €/m2. Aufgrund der mitgeteilten Grundstücksgrößen ergibt dies einen Kaufpreis von 231.00 €.

Beschluss: Der Rat stimmt dem Verkauf der im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen: Gemarkung St. Goarshausen, Flur 8, Parzelle 89/4 tlw. (ca. 200 m2), 89/5 (11 m2), 162/2 tlw. (ca. 251 m2) an die VG Loreley zu zum Kaufpreis von 0,50 €/m2, – 9 JaStimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Dieser Vorgang muss wegen Verstoß §79 der Gemeindeordnung rückgängig gemacht werden.

Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994
§ 79 Veräußerung von Vermögen

(1) Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht, darf die Gemeinde nur veräußern, wenn sie sich deren langfristige Nutzung sichert und sie die Aufgaben so nachweislich wirtschaftlicher erfüllen kann. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zum Verkehrswert veräußert werden.

(2) Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstands gilt Absatz 1 sinngemäß.

Quelle: Daniel Daum, Bernhardt Roth, Harald Steil und Otto Schamari