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Die alte Gemarkung

Die alte Gemarkung

Alte Gemarkung St. Goarshausen
Archiv: Alte Gemarkung von 1793
Foto: Greiff-Gossen

Die alte Gemarkung Nach einer amtlichen Aufzeichnung von 1527 hatte St. Goarshausen damals 810 Morgen Land und Weinberge, 39 Gebäude und 213 Seelen. Genaueres über die Flurverhältnisse und den Umfang der Gemarkung einschließlich Patersberg erfahren wir aus einer Grenzbeschreibung vom Jahre 1614, die von dem rheinfelsischen Amtsverwalter Johannes Asclepius in Gemeinschaft mit dem Schultheißen und den Gerichtsschöffen von St. Goarshausen aufgestellt wurde und die wir hier im Wortlaut abdrucken, wobei wir einige veraltete Ausdrücke in neuzeitlicher Sprache wiedergeben:

“Am Rhein unter Goarshausen fängt die hessische Grenze an zu Fenstall. Da stehet ein Markstein gleich am Anfang der Weinberge, der scheidet Kurtrier (Gemarkung Wellmich) von Hessen, und geht von da bis oben in den Berg, da wo die Nocherner Gemarkung anfängt. Von Fenstall geht sie den Rhein herauf bis an die Hasenbach, von dort die Bach hinauf zur rechten Hand bis an die Lierschieder Mühl, von dort weiter bis an die Reichenberger Mühl, und dann durch da Reichenberg-Thal bis auf den ersten Hubenstein, der da oben steht am Landgraben nächst Reitzenhain. Von demselben Stein, dann nach dem zweiten unten an Hauseck gegen den Wald, und dann auf den dritten und vierten, die nach dem Offenthaler Weg führen. Von dort auf Siedernhell, wo das Wäldchen sich wendet, bis an die Bornicher Bach, und dann die Bach hinab, bis der Wald sich wendet. Von dort über das Feld nach dem Galgenkopf auf dem Rüchenthaler Graben, und dann über die Berge bis an die Urbach, die da in den Rhein fließt und die Kurpfalz (Gemarkung Kaub) von Hessen scheidet. Von da geht die Grenze wieder den Rhein herunter bis Fenstall (Wellmicher Grenze).

Von alten Weinbergslagen sind uns folgende Namen überliefert: Heiderstein, Mauerwerk, Patersberger Elch, Wintzeberg, Greffenmark, Zedel, an der Werl, Hallgarten, Munkengarten, Unteramberg, Ranschel, im Winkel, Hühnerberg, Pfaffenroth, Mittelpfad, an der Katz.

Wäre dieser ganze Grund und Boden städtisches oder bürgerliches Eigentum gewesen, so hätte man von einem wohlhabenden Ort sprechen können. Aber leider war dies nicht der Fall. Die Gemeinde besaß nur etwas Wald und ein Backhaus, von dem aber eine Jahresabgabe gezahlt werden mußte, weil es vemutlich auf herrschaftlichem Boden stand. Auch die Stadtmauer mit Toren und Türmen waren kein städisches Eigentum, mußten aber von ihr instand gehalten werden. Im übrigen stand alles Grundeigentum dem Landesherren zu, der es vergab, teils an die Bewohner zur Bewirtschaftung gegen Abgabe von Bodenerzeugnissen oder Zinszahlung, teils an auswärtige Herrschaften zu Lehen. So hatte das Kloster Eberbach um 1500 verschiedene Weinberge in der Patersberger Gemarkung und die Ritter Hilchen von Lorch um 1600 in St. Goarshausen eine Hofstätte. Einzelne Weinberge wurden von der Rheinfelser Herrschaft selber unter Heranziehung dienstpflichtiger Leibeigener bebaut. Man wird schon hieraus ermessen können, welch mühevolles Dasein unseren Altvorderen beschieden war. Zum Glück hatten sie den Salmfang, der sie wenigstens einigermaßen ernährte.

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Die hier vorgestellten Ansichten entsprechen weder denen der Urheber dieser Internetseite noch möglicherweise dem modernen Stand der Geschichtsforschung.

Wir verweisen auf das einleitende Kapitel zur Erläuterung.